Recht: Betreuungsunterhalt
Mit seiner Entscheidung vom 18. März 2009 hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich zu der Frage geäußert, wie lange ein betreuender Elternteil von seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt für die Betreuung des gemeinsamen Kindes verlangen kann. Das Gericht setzt damit die seit 01. Januar 2008 geltende Neuregelung konsequent um. (4-2009)
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Unterhaltsrecht: Überblick
Seit dem 1. Januar 2008 gilt das aktuelle Unterhaltsrecht. Mit der Einigung der damaligen Regierungskoalition wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2007 umgesetzt. Vor allem Kinder sollen bei den Unterhaltsregelungen - gerade wenn das Geld knapp ist - künftig profitieren. [14.11.07]
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Unterhaltsvorschuss: Überblick
Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird insgesamt für höchstens 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. (aktualisiert 1-2010)
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Mindestunterhalt: Düsseldorfer Tabelle
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 6.1.2010 die ab dem 1. Januar 2010 geltende "Düsseldorfer Tabelle" vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. (aktualisiert 1-2010)
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