Seit dem 1. Januar 2010 gelten einige Änderungen, die Familien finanziell entlasten. Vaeter-nrw.de hat die Wichtigsten zusammengetragen.
Steuerfreibeträge
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf 8.004 Euro. Für Ehepaare gilt der Betrag von 16.008 Euro.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird um 20 Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es jetzt je 184 Euro. Für das dritte Kind bekommen Eltern 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2010 7.008 Euro.
Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt für Kinder
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die Sechs- bis Elf-Jährigen. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro. Das wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern allein erziehender Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt ist angepasst worden und beträgt ab Januar 2010 für Kinder jeweils bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 317 Euro, des zwölften Lebensjahrs 364 Euro und des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Bis dato waren Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig. Ab 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird so entsprechend reduziert. Die Regelung gilt allerdings nur für die Beiträge einer Basiskrankenversicherung und Basispflegeversicherung. Wahl- und Zusatztarife wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer können nicht von der Steuer abgezogen werden. Andere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen können dann darüber hinaus mit angesetzt werden, wenn die jährlichen Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung die geltenden Höchstgrenzen nicht erreichen: Für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte gilt der Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige liegt die Höchstgrenze bei 2.800 Euro.
Ehegatten-Besteuerung
Von 2010 an können sich Doppelverdiener-Ehepaare für ein "Faktorverfahren" entscheiden: Eheleute mit unterschiedlich hohem Einkommen können dann nicht mehr nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern stattdessen auf eigenen Wunsch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit einem individuell zu bestimmenden Faktor besteuert werden. (Erklärung des Faktor-Verfahrens auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.) Dadurch wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner
Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners übernimmt, kann diese ab 2010 als Sonderausgaben absetzen. Wer von beiden Versicherungsnehmer ist, spielt keine Rolle.
Unterhalt an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten
Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro (vom Veranlagungszeitraum 2010 an) angehoben. Zusätzlich sind dann die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung absetzbar.
Pflegegeld
Pflegende Angehörige, die Pflegegeld beziehen, bekommen ab Januar 2010 monatlich zehn Euro mehr. Dies gilt für alle drei Pflegestufen. In der Pflegestufe I gibt es 225 Euro, in Stufe II 430 Euro und in Stufe III 685 Euro monatlich.
Kurzarbeit
Die in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen gewährte Kurzarbeiter-Regelung wurde um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.
Links:
Steuern: Übersicht "Was ändert sich 2010?" auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
Kurzarbeitergeld: Information auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Foto: Ernst Rose / pixelio.de