Getrennt lebende Väter nicht ehelich geborener Kinder erhalten in Deutschland nicht - wie geschiedene Väter - automatisch das Mitsorgerecht für ihren Nachwuchs. Der europäische Gerichtshof in Straßburg sieht darin eine unzulässige Diskriminierung lediger Väter. Der Verein Väter helfen Vätern in Moers berät von Trennung und Scheidung betroffene Männer. Vaeter-nrw.de sprach mit dem ersten Vorsitzenden Thomas Maas über das Straßburger Urteil, die Bedeutung des Sorgerechts und die besondere Situation einer Trennung.
vaeter-nrw.de: Sie sind erster Vorsitzender des Vereins Väter helfen Vätern in Moers. Wie kam es zu dem Zusammenschluss und welche Ziele verfolgt der Verein?
Thomas Maas: 1998 lernten sich einige Väter bei einem VHS-Kurs zu Trennung und Scheidung kennen. Daraus erwuchs eine klassische Selbsthilfegruppe, die sich einmal in der Woche traf. 2003 wurden wir ein Verein und eröffneten 2007 unsere Geschäftsstelle hier. Das war die Geburtsstunde unserer heutigen Beratungstätigkeit. Das Ziel von Väter helfen Vätern, das auch in der Satzung festgeschrieben ist, lautet: Wahrung der Rechte von Eltern und Kindern bei Trennung und Scheidung. Durch Beratung, die das gesamte Familiensystem betrachtet, unterstützen wir aktive Väter die ihre Vaterschaft zum Wohle des Kindes gleichberechtigt mit der Mutter wahrnehmen möchten. Wir fühlen uns für die Väter zuständig, aber durch unseren systemischen Ansatz beziehen wir die Frauen bzw. Familien in die Beratung mit ein. Dass wir uns zunächst an Väter wenden, finden wir sehr wichtig, da es für Männer kaum spezifische Angebote gibt.
vaeter-nrw.de: Aktuell macht ein Urteil des europäischen Gerichtshofs in Straßburg Schlagzeilen. Das Gericht gab einem ledigen Vater Recht, der dafür streitet, das Sorgerecht für seine Tochter gemeinsam mit der Mutter des Kindes ausüben zu dürfen. Was sagen Sie zu diesem Urteil?
Thomas Maas: Wir finden das Urteil sehr positiv und teilen die Auffassung, dass ledige Väter durch derzeit geltendes deutsches Recht diskriminiert werden. Bei nicht ehelich geborenen Kindern bekommt automatisch die Mutter das Sorgerecht. Will der Vater es gemeinsam mit der Mutter ausüben, müssen die beiden beim Jugendamt oder Notar eine gemeinsame Erklärung dazu abgeben. Können sie sich darauf nicht einigen, bleibt das Sorgerecht automatisch bei der Mutter. Vätern ehelich geborener Kinder dagegen steht automatisch das Mitsorgerecht zu. Das ist eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung. Ich warne betroffene Väter nicht ehelich geborener Kinder aber davor, aufgrund des Straßburger Urteils in Euphorie zu verfallen. Die Umsetzung in deutsches Recht und hiesige Rechtssprechung muss ja noch vollzogen werden. Das kann etwas dauern.
vaeter-nrw.de: Welche Haltung haben denn die Väter dazu, die in Ihre Beratung kommen?
Thomas Maas: Die Väter, die zu uns kommen, wollen sich um ihre Kinder kümmern und ihre Vaterrolle aktiv leben. Das wird ihnen erschwert, da sich in Gesellschaft und Rechtsprechung das Bild festgesetzt hat, dass Väter sich dieser Aufgabe gerne entziehen und sich "aus dem Staub" machen. Viele Väter müssen daher regelrecht darum kämpfen, für ihre Kinder ein aktiver, präsenter Vater sein zu dürfen. Wenn ein mit der Mutter des Kindes nicht verheirateter Vater die Vaterschaft anerkennt, wird er einerseits in die Pflicht genommen. Er hat eine Unterhalts- und auch eine Umgangspflicht. Das Sorgerecht jedoch wird ihm nicht automatisch gemeinsam mit der Mutter zugesprochen, so dass er bei wichtigen Entscheidungen nicht mitreden kann. Bei diesen Entscheidungen geht es zum Beispiel darum, welche Kindertagesstätte oder Schule das Kind besuchen soll oder ob eine Operation durchgeführt wird oder nicht. Es handelt sich also um wichtige Weichenstellungen für das Kind, über die aktive Väter selbstverständlich mit entscheiden wollen und aus unserer Sicht auch sollen.
vaeter-nrw.de: Wie sind denn die Erfahrungen Ihrer Vereinsmitglieder mit gemeinsamem Sorgerecht?
Thomas Maas: Es müssen beispielsweise beide Eltern unterschreiben, wenn ein Kind in eine Kindertagesstätte oder Schule aufgenommen wird. Die Erfahrungen unserer Mitglieder zeigen aber, dass die Einrichtungen häufig mit der Unterschrift der Mutter zufrieden sind. Sie muss nur sagen, sie habe das alleinige Sorgerecht. Geprüft wird das nicht. Alleinerziehende Väter dagegen stoßen auf massive Schwierigkeiten, wenn sie die Kindsmutter nicht präsentieren. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass das Credo "ein Kind gehört zur Mutter" im Alltag und auch in der Rechtsprechung noch sehr präsent ist. Dabei ist jede siebte Familie in Deutschland eine Patchworkfamilie. Dort übernehmen zum Beispiel auch Stiefväter und -mütter wichtige Erziehungsaufgaben. In der Rechtsprechung spiegelt sich diese Wirklichkeit noch völlig unzureichend. Dort dominiert das klassische Familienbild.
vaeter-nrw.de: Sind getrennt lebende Väter nicht ehelich geborener Kinder in Ihrer Beratungspraxis eine Gruppe, deren Probleme sich von denen anderer Väter, die in Trennung oder Scheidung leben unterscheiden?
Thomas Maas: Ja, das kann man sagen, da sie oft dieses spezifische Sorgerechtsproblem haben. Der Vater erhält das Sorgerecht übrigens selbst dann nicht automatisch, wenn der Mutter des Kindes etwas zustößt oder ihr zum Beispiel aufgrund von Alkoholismus oder Kindesmisshandlung das Sorgerecht aberkannt wird. Der Vater muss das Sorgerecht dann vor Gericht beantragen. Aber auch geschiedene Väter haben oft Probleme mit dem gemeinsamen Sorgerecht. Wenn die Eltern keine gemeinsamen Entscheidungen treffen können, kann das Gericht nämlich nur einem von ihnen das Sorgerecht zusprechen. Was ich persönlich sehr kritisch finde, ist, dass das Gericht bei Sorgerechtsbeschlüssen nie eine Stellungnahme in eine Richtung abgibt. Auch wenn genau herausgearbeitet wurde, wo der Hund begraben liegt, wird das nicht beim Namen genannt. Dahinter steht wohl, dass die Richterinnen und Richter sich nicht nachsagen lassen wollen, sie seien befangen. Die Konsequenz daraus ist aber, dass die Person, der das Sorgerecht schließlich zugesprochen wird, sich als Gewinnerin oder Gewinner sieht. Dabei gibt es in diesen Sachen keine Siegerinnen oder Sieger. Es gibt nur einen Verlierer - und das ist das Kind.
vaeter-nrw.de: Was raten Sie Vätern in Trennungskonflikten?
Thomas Maas: Sie sollten sich so früh wie möglich kompetent beraten lassen. Wir machen die Erfahrung, dass sich Väter oft viel zu spät professionelle Hilfe holen und der Konflikt schon sehr eskaliert ist. Das zerbrochene Porzellan ist dann sehr schwer wieder zu kitten. Wenn einer anfängt, zum Anwalt zu gehen oder das Gericht einzuschalten, setzt sich häufig eine negative Spirale gegenseitiger Provokationen in Gang. In diese Konflikte geraten übrigens auch viele Paare, die eigentlich vor hatten, sich einvernehmlich und "in Freundschaft" zu trennen. Idealerweise schalten uns die Väter daher schon als Mediatoren ein, bevor es zum Streit kommt. Wir erarbeiten dann mit den Beteiligten Lösungen, die die berechtigten Interessen aller berücksichtigen. Es ist aber auch viel gewonnen, wenn Väter über ihren eigenen Beitrag zur Trennung nachdenken und an ihrer Haltung arbeiten. Das kann sehr viel bewirken. Man kann andere ja bekanntlich nicht ändern, seine eigenes Verhalten aber schon.
vaeter-nrw.de: Machen Sie denn dann nicht eher Paar- als Väterberatung?
Thomas Maas: Nein, wir arbeiten zwar systemisch, was heißt, dass wir immer auch das Umfeld einbeziehen, in dem jemand lebt, doch in erster Linie wenden wir uns an Väter. Wir bieten ihnen neben Beratung auch Selbsthilfegruppen, in denen sie Männern begegnen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden. Es ist sehr hilfreich zu erfahren, dass man nicht alleine dasteht. Der Austausch gibt den Vätern auch Hinweise, wie sie mit ihren heftigen Emotionen umgehen können, die eine Trennung auslöst. Es ist ja eine gewaltige Herausforderung, Gefühle der Verletzung, der Wut und Trauer so zu zähmen, dass es gelingt, die gescheiterte Paarbeziehung von der Elternschaft als gemeinsamer Aufgabe zu trennen. Es ist mir auch sehr wichtig, dass die Väter, trotz der großen eigenen Belastung, die psychische Situation des Kindes oder der Kinder verstehen. Für das Kindeswohl, das so oft zitiert wird, gibt es keine klare Definition und es kann sie auch nicht geben, da Kinder sehr unterschiedlich sind. Daher ist es wichtig, auf die Kinder selbst zu hören. Eltern müssen die Äußerungen aber auch einordnen können. Sie sollten zum Beispiel wissen, dass sich Kinder getrennt lebender Eltern zunächst oft in einem Loyalitätskonflikt fühlen. Aus dieser Situation heraus sagt dann ein Kind schon mal zum Vater: "Ich will aber nicht zurück zur Mama." Damit möchte es zumeist lediglich seine Verbundenheit mit dem Vater ausdrücken.
Und es gibt noch einen Punkt, der mir sehr am Herzen liegt: Eine Trennung oder Scheidung ist eine psychische Ausnahmesituation, die Menschen in ihrem Gefühlsleben oft hart auf die Probe stellt. Dann brauchen sie unter Umständen therapeutische Hilfe - und sich die zu holen darf nicht länger, wie das heute vielfach noch der Fall ist, negativ bewertet werden.
vaeter-nrw.de: Herr Maas, ganz herzlichen Dank für das ausführliche Gespräch.
Links:
vaeter-nrw.de: Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof bemängelt Benachteiligung eines ledigen Vaters
vaeter-nrw.de: Zahlen, Daten, Fakten: unverheiratete Eltern und nicht eheliche Kinder in Deutschland
Internetseite des Vereins Väter helfen Vätern